Die Europäische Datenschutzverordnung DSGVO trat im Mai 2018 in Kraft. Die Schweiz ist insofern betroffen, dass sich Nutzer oder digitale Dienstleister häufig in der EU oder entfernteren Ausland befinden und daher das Recht durch Abkommen in Kraft tritt.
Es ist deshalb in jedem Fall empfehlenswert auch für Schweizer Online Kanäle eine Datenschutzerklärung gemäss der Richtlinien zu formulieren und platzieren.
Ähnlich einer AGB eines Unternehmens, reicht es nicht einfach eine Pauschalverkündung zu machen. Denn die Erklärung ist grundsätzlich eine Deklaration der konkreten Datensammlungen die durch den Datenverkehr anfallen, und welche Rechte gelten und wohin man sich wenden kann um seine Rechte geltend zu machen.
Sicher eine begrüssenswerte Entwicklung, etwas Licht ins Datendunkel zu bringen! – aber doch recht aufwändig in der Herstellung. Die Deklaration bedingt, dass auch Sie als BetreiberIn der Online Präsenz Ihre teils im Hosting oder Drittanbietern verborgenen Datensammlungen kennen und deklarieren müssen. Wussten Sie, dass wenn ein YouTube Film in eine Website eingebettet wird, sie dadurch Meta Daten des Nutzers an Google weitergeben? Die Verkettungen im Netz sind verworren und es braucht Kenntnisse Ihrer IT Infrastruktur um die Datenschutzdeklaration zuverlässig herzustellen.
Hier ein paar nützliche Links zum Thema: